Die Feuerbestattung ist die Einäscherung des Verstorbenen mit dem Sarg. Diese Bestattungsart ist möglich, wenn sie vom Verstorbenen zu Lebzeiten gewünscht wurde. Hierzu sollte allerdings eine handschriftliche Willenserklärung (datiert und mit Vor- und Zuname) vorliegen (Vordrucke sind auch bei uns erhältlich). Liegt diese Erklärung nicht vor, können jedoch auch die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich bekunden.
Trauerfeier mit Sarg Die Trauerfeier findet normalerweise vor der Einäscherung am Sarg statt. Die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt häufig nur im engsten Familienkreis beigesetzt. Auch wenn die Beisetzung nur im engsten Familienkreis stattfindet, kann der Pfarrer oder Redner diesen letzten Weg auch begleiten.
Trauerfeier mit Urne Die Trauerfeier kann selbstverständlich auch mit der Urne stattfinden, so dass die Urne mit allen Trauergästen gemeinsam niedergelassen wird. Jedoch findet dann die Trauerfeier nicht sehr zeitnah statt, da die Einäscherung des Verstorbenen vorrausgeht.